Für Firmen und Kommunen

Energieberatung für NWG (Nichtwohngebäude) für KMU

Egal ob Bäckerei, Sporthalle oder Produktionshalle. Für sämtliche Nichtwohngebäude von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU´s) führen wir ab 2026 geförderte Energieberatungen analog zur Energieberatung für Wohngebäude durch. Dabei wird in einem energetischen Sanierungskonzept aufgezeigt, wie entweder Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder wie durch eine umfassende Sanierung der Standart eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).

Auch werden Fördermöglichkeiten erläutert und im konkreten Fall beantragt. Dies gilt auch für Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik.

Schulungen

Die gesetzlichen Vorgaben rund um die energetische Qualität und die Anlagentechnik von Immobilien ändern sich ständig. Wir bieten deshalb verschiedenste Schulungen für Ihre Mitarbeiter an, um bei folgenden Themen den Anschluss nicht zu verpassen:

  • Gebäudeenergiegesetz – Anforderungen im Bestand und nach Sanierung
  • Fördermöglichkeiten von energetischen Sanierungsmaßnahmen (BAFA, KfW,…)
  • Grundlagen der energetischen Bewertung von Gebäuden (U-Wert, Thermische Hülle, …)

Gerne können Ihre Themenwünsche aufgegriffen und spezielle Schulungen dazu angeboten werden.

Pflichtaudit nach EDL-G für nicht-KMU

Diese verpflichtende Energieaudit ist durch die Berichtspflichtigen Unternehmen alle vier Jahre zu wiederholen, es sei denn, ein zertifiziertes Energiemanagementsystem ist implementiert. Verpflichtet sind Unternehmen, mit mehr als 250 Mitarbeitenden sowie einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme von über 43 Millionen Euro. Nachfolgend der Ablauf eines solchen Audits:

  1. Vorbereitung des Audits Während der ersten Phase des Audits wird der Kontakt zwischen Unternehmen und Auditor hergestellt, alle wichtigen Rahmenbedingungen festgelegt, die Ziele und Erwartungen des Audits definiert sowie Beurteilungskriterien für Energieeffizienzmaßnahmen diskutiert.
  2. Initiale Besprechung Während einer initialen Besprechung sollten die zu erhebenden Daten erläutert werden sowie ein Hauptverantwortlicher im Unternehmen für den Audit benannt werden.
  3. Erfassung der Daten Der dritte Schritt ist zugleich einer der wichtigsten, denn hier werden alle benötigten Energiedaten des Unternehmens erfasst.
  4. Besichtigung der Unternehmensgebäude Im Rahmen einer Gebäudebesichtigung verschafft sich der Auditor einen Eindruck über die Firmengebäude/Produktionsanlagen und versucht daraufhin, Optimierungsvorschläge zu entwickeln.
  5. Analyse der erfassten Energiedaten In der fünften Phase werden alle erfassten Daten auf der Verbrauchs- und Versorgerseite aufgeschlüsselt und zudem die Optimierungsvorschläge zur Steigerung der Energieeffizienz bewertet. Zudem müssen die angewandten Berechnungsmethoden dokumentiert werden.
  6. Erstellung des Abschlussberichts In Form eines Abschlussberichts müssen mögliche Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz des Unternehmens sowie anderweitige Schlussfolgerungen des Energieaudits dokumentiert werden.
  7. Schlussbesprechung Im letzten Schritt kommen der Auditor sowie der Auditor- Verantwortliche des Unternehmens zusammen, um die Ergebnisse zu besprechen und den Bericht zu übergeben.